GEMA (…oder auch nicht)

Wir sind kein Mit­glied der GEMA oder der VG Musikedi­tion, da der Aufwand wesentlich höher ist, als ein Nutzen.

Das bedeutet es gel­ten für alle Auf­führun­gen der bei edi­tion emmaus erschiene­nen Stücke das soge­nan­nte „große Recht“.
Eben­falls Auf­führun­gen in Zusam­men­hän­gen mit Pauschalverträ­gen (z.B. Auf­führung im Gottes­di­enst, in Schulen etc.) müssen (grund­sät­zlich im Voraus) angemeldet wer­den.

Aufführungsmeldung

Die Mel­dung von Auf­führun­gen ist über fol­gende Wege möglich:

  • Schreiben Sie uns eine E‑Mail an hallo@edition-emmaus.de mit Angabe
    • des/der aufgeführten/n Stücke/s,
    • von Datum, Uhrzeit und Ort der Aufführung/en (Adresse),
    • der Größe des Ortes (max­i­male Zuhör­er),
    • dem Kon­text der Auf­führung (konz­er­tant, litur­gisch etc.),
      • inkl. evtl. erhoben­er Ein­tritsspreise,
    • dem Name des Chores,
    • ob ein Mitschnitt vorge­se­hen ist (audio, video; auch doku­men­tarisch)
    • und dem Ver­anstal­ter.
  • Oder füllen Sie das unten ste­hende Web­for­mu­lar aus.

Kosten

Keine Kosten entste­hen für Auf­führun­gen

  • im gottes­di­en­stlichem Umfeld,
  • bei nicht-kom­merziellen Ver­anstal­tun­gen, wie z.B. Konz­erte ohne fest­gelegte Ein­trittspreise,
  • im schulis­chen Rah­men oder Rah­men öffentlich­er Bildung/Unterricht.

Alle Auf­führun­gen müssen gemeldet wer­den!

Für alle anderen Auf­führun­gen, ins­beson­dere in Konz­erten mit Ein­trittspreisen, bei kom­merziellen Ver­anstal­tun­gen oder in öffentlichen Großver­anstal­tun­gen muss eine schriftliche Vere­in­barung geschlossen wer­den, die nicht zwangsläu­fig zu Kosten führt.